Dienstag, 22. Oktober 2013

Bäume

Auf dem Grundstück stehen diverse Bäume. Diese müssen gefällt werden, um das Bauvorhaben zu verwirklichen. So wie wir es bis jetzt mitbekommen haben, scheint es in Bochum sehr schwierig zu sein, eine Baumfällgenehmigung zu bekommen. Es macht den Eindruck, dass eine Genehmigung zur Selbstjustiz schneller ausgestellt ist.
Im Bauvorbescheid steht:

" Rodungsarbeiten dürfen aus artenschutzrechtlichen Gründen nur im Zeitraum vom 01. -15. Oktober durchgeführt werden. Bei einer späteren Ausführung bis Ende Februar ist der Baumbestand vor der Fällung noch mal genauer nach Spalten und Hohlräumen mit Fledermäusen zu untersuchen und bei entsprechenden Vorkommen ...."
Wir haben uns am Grundstück mit einem Baumfäller getroffen, um das vorgehen zu besprechen. Dieser teilte uns mit, das die Stadt generell annimmt, das sich in den Bäumen Fledermäuse befinden. Der Antragsteller muss dann vor der Fällung das Gegenteil beweisen.

Sehr schön. Ich werde bei meinem nächsten Strafzettel auch behaupten, nicht im Parkverbot gestanden zu haben. Soll mir mal einer das Gegenteil beweisen. Ja, der Vergleich hinkt vielleicht, aber was soll der quatsch. Ein Gespräch mit den direkten Nachbarn und den Nachbarn von hinten ergab, das dort noch nie Fledermäuse gesehen wurden. Und die erwähnten Nachbarn wohnen dort schon ca. 30 Jahre. Soviel dazu. Lässt mich natürlich hoffen, das dort auch keine Fledermäuse gefunden werden. Den regulären Fällzeitraum (01. -15. Oktober) haben wir nämlich schon überschritten.

Der Baum, der im Schwenkbereich des Autokrans steht (siehe Vorgeschichte) dürfen wir fällen/ beschneiden. Unser Vermittler Herr M. hat ein Schreiben aufgesetzt, in dem die Nachbarn von hinten der Fällung zustimmen.

Wir konnten die Bäume bis jetzt noch nicht fällen, da die Fällgenehmigung erst nach Baugenehmigung ergeht. Der Bauantrag ist abgegeben und wird derzeit bearbeitet.

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